IHR IMMOBILIENLEXIKON

IMMOBILIEN VON A BIS Z

1. Grundlegende Immobilienbegriffe

  • Grundbuch: Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren rechtlichen Verhältnisse festgehalten sind. Es gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Hypotheken und andere Belastungen.
  • Notar: Ein Notar spielt eine zentrale Rolle im Immobilienkaufprozess, da er den Kaufvertrag beurkundet und sicherstellt, dass der Verkauf rechtlich sicher abgewickelt wird.
  • Eigentümergemeinschaft (WEG): In einer Eigentümergemeinschaft teilen sich mehrere Parteien das Eigentum an einer Immobilie. Die Gemeinschaft hat Rechte und Pflichten, die in der Teilungserklärung festgehalten sind.
  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag regelt alle Details des Immobilienkaufs. Er wird durch den Notar beurkundet und ist verbindlich, sobald beide Parteien unterschrieben haben.

2. Finanzierung

  • Eigenkapital: Eigenkapital ist das Geld, das Käufer ohne Kreditfinanzierung für den Kauf einer Immobilie aufbringen. Ein höheres Eigenkapital verbessert die Kreditbedingungen.
  • Hypothek: Die Hypothek ist ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, das zur Immobilienfinanzierung genutzt wird. Es gibt verschiedene Hypothekentypen, die für Käufer relevant sind.
  • Zinsbindung: Die Zinsbindung legt fest, wie lange der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben bleibt. Sie ist entscheidend für die Berechnung der monatlichen Raten.
  • Annuitätendarlehen: Das Annuitätendarlehen ist die am häufigsten gewählte Darlehensform. Es bietet konstante Raten, die aus Zins und Tilgung bestehen.

3. Rechtsbegriffe

  • Vorkaufsrecht: Das Vorkaufsrecht gibt bestimmten Personen das Recht, eine Immobilie vor anderen Käufern zu erwerben.
  • Auflassung: Die Auflassung ist die formale Erklärung von Verkäufer und Käufer, den Eigentumsübergang zu vollziehen.
  • Wohnrecht: W Ein eingetragenes Wohnrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, auch wenn sie nicht Eigentümer ist.
  • Baulast: Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und bestimmte Nutzungen oder Bauvorhaben einschränken kann.

4. Steuern und Abgaben

  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird beim Kauf einer Immobilie fällig. Sie variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Spekulationssteuer: Die Spekulationssteuer wird erhoben, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird.
  • Grundsteuer: Diese Steuer wird jährlich auf das Eigentum an Grundstücken und Immobilien erhoben und richtet sich nach dem Wert der Immobilie.

5. Immobilientypen

  • Einfamilienhaus: Ein Einfamilienhaus ist eine alleinstehende Immobilie, die ausschließlich für eine Familie vorgesehen ist.
  • Mehrfamilienhaus: In einem Mehrfamilienhaus befinden sich mehrere Wohneinheiten, die entweder vermietet oder verkauft werden können.
  • Eigentumswohnung: Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus, die sich im Besitz des Eigentümers befindet.
  • Gewerbeimmobilie: Gewerbeimmobilien umfassen Bürogebäude, Einzelhandelsflächen oder Lagerhallen und werden für geschäftliche Zwecke genutzt.

6. Baurecht und Genehmigungen

  • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf und welche baulichen Vorschriften gelten.
  • Baugenehmigung: Eine Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, um Bauvorhaben umzusetzen. Sie ist oft Voraussetzung für den Immobilienbau.
  • Denkmalschutz: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, unterliegen strengen Auflagen, können aber steuerliche Vorteile bei der Sanierung bieten.

7. Vertragsarten

  • Mietvertrag: Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Er kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
  • Pachtvertrag: Ein Pachtvertrag ermöglicht dem Pächter nicht nur die Nutzung, sondern auch das Erwirtschaften von Erträgen aus dem gepachteten Objekt.
  • Maklervertrag: Maklerverträge regeln die Vermittlung von Immobilien. Sie können als Alleinauftrag oder als einfacher Auftrag vergeben werden.

8. Marktanalysen und Bewertungen

  • Marktwert: Der Marktwert ist der aktuelle Wert einer Immobilie, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen erzielt werden könnte.
  • Verkehrswert: Der Verkehrswert gibt den Preis an, der im freien Handel realistisch erzielt werden kann. Er wird von Sachverständigen festgelegt.
  • Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert für ein unbebautes Grundstück in einer bestimmten Region an.

9. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

  • Energieausweis: Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz einer Immobilie auf und ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung.
  • KfW-Förderung: Die KfW-Bank bietet Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren, die Immobilienkäufer und -besitzer nutzen können.
  • Nachhaltiges Bauen: Nachhaltige Bauprojekte zeichnen sich durch umweltfreundliche Materialien und energieeffiziente Bauweisen aus, die langfristig Kosten sparen.

10. Immobilieninvestitionen

  • Rendite: Die Rendite zeigt an, wie rentabel eine Immobilie ist, und wird durch das Verhältnis von Erträgen und Investitionskosten bestimmt.
  • Cashflow: Der Cashflow gibt an, wie viel Geld nach Abzug der laufenden Kosten aus einer Immobilie erwirtschaftet wird.
  • Leverage-Effekt: Der Leverage-Effekt beschreibt, wie durch den Einsatz von Fremdkapital die Rendite einer Immobilie gesteigert werden kann.
     

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