RATGEBER 1

WOHNEN IM ALTER

1. Teilung der eigenen Immobilie

In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben sich aber räumlich verkleinern.

Das eigene Haus ist ein Ort der Geborgenheit. Verständlich, wenn Sie an diesem Zuhause festhalten möchten – hier kennen Sie sich aus und fühlen sich wohl. Doch große Teile des Wohnraums liegen brach: Weil die Kinder schon lange ausgezogen sind oder weil vielleicht eine eingeschränkte Mobilität jeden Gang ins Obergeschoss erschwert. Eine Immobilienteilung kann eine gute Lösung sein, um das eigene Haus auch im Alter noch optimal zu nutzen.

Ein Wohnhaus macht Arbeit und der Unterhalt sowie die Nebenkosten sind eine finanzielle Belastung. Wenn die Lebenswelt sich verändert – die Kinder mit ihren Familien in eigenen Wohnungen leben, das Bürozimmer nicht mehr gebraucht wird – dann entstehen Leerräume in der eigenen Immobilie. Das Haus wird schlichtweg zu groß für den eigenen Bedarf. Doch Wohnraum muss Instand gehalten werden. So müssen Räume gelüftet und im Winter beheizt werden, damit sie nicht feucht und marode werden. Der Garten muss gepflegt werden – eine Belastung für viele ältere Immobilienbesitzer.

Mögliche Wohnvisionen bei der Immobilienteilung:

Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, Ihr Haus in zwei separate Wohnungen aufzuteilen. 

Dies ermöglicht verschiedene Wohnmodelle unter einem Dach:

  • Mehrgenerationenwohnen: Die Kinder und Enkelkinder könnten eine der Wohnungen beziehen. Das bietet die Gelegenheit, viel Zeit miteinander zu verbringen und trotzdem jeweils eigenen Rückzugsraum zu haben.
  • Betreutes Wohnen: Eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe könnte in der zweiten Wohnung wohnen. Auch wenn derzeit keine Pflege erforderlich ist, kann eine solche Unterstützung bei Einkäufen, Reinigung und Gartenpflege eine große Erleichterung darstellen.
  • Nachbarschaftliche Unterstützung: Gerade im Alter kann Vereinsamung eine Herausforderung sein. Ein freundlicher Mieter im Haus kann nicht nur Gesellschaft leisten, sondern auch gelegentlich Unterstützung bieten.
  • Studenten-WG: In Universitätsstädten können Sie Wohnraum an Studenten vermieten. Diese könnten im Gegenzug Erledigungen übernehmen oder gemeinsame Zeit bei einem Kaffee oder Kartenspiel verbringen.

Abgesehen von den sozialen Vorteilen und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Aufteilung mit Vermietung bietet, gibt es auch ein erhöhtes Sicherheitsgefühl, wenn Sie nicht mehr allein in einem großen Haus leben. Falls Sie noch mobil sind und gerne reisen, haben Sie immer jemanden im Haus, der auf Ihre Immobilie achtet.

 

Nicht zu vernachlässigen ist die finanzielle Entlastung, wenn die Unterhaltskosten für Haus und Grundstück aufgeteilt werden. Die Mieteinnahmen können zudem zu einem sorgenfreieren Leben im Alter beitragen, während die Immobilie optimal genutzt wird.

Beachten sollten Sie jedoch, dass bei der Teilung des Hauses bestimmte Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Raumaufteilung sollte sinnvoll zum Grundriss passen, und es ist wichtig, Schallisolierung sowie separate Eingänge für die Wohnungen sicherzustellen, um die Privatsphäre zu wahren.

Auch die faire Aufteilung des Immobilienwertes muss berücksichtigt werden. Eine professionelle Immobilienbewertung kann Ihnen dabei helfen, eine gerechte Lösung zu finden.

 

Unumgänglicher Schritt für diese Vision ist die Teilungserklärung

 

Die Teilungserklärung

 

Um herauszufinden, wie Ihr Wohneigentum sinnvoll aufgeteilt werden kann, sollten Sie sich von einem Immobilien-Experten beraten. Es sind auch rechtliche Schritte erforderlich: Beim Verkauf eines Teils der Immobilie benötigen Sie eine sogenannte Teilungserklärung. Diese Erklärung regelt detailliert das Eigentum sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer. Sie umfasst einen Aufteilungsplan des Gebäudes in verschiedene Wohneinheiten, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede Wohnung und eine Gemeinschaftsordnung, die Einzelheiten zur Kostenverteilung, Hausordnung und Sondernutzungsrechten festlegt. Ebenso wichtig ist es, dass die Teilungserklärung klar zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterscheidet. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden. 

 

Falls jedoch nur einzelne Teile des Gebäudes vermietet werden, ist eine Teilungserklärung nicht erforderlich.

 

Es ist auch zu beachten, dass die Aufteilung des Wohnraums mit einigen Kosten verbunden ist. Neben den Ausgaben für die rechtlichen Anforderungen müssen auch die Kosten für Umbauten im Haus eingeplant werden. Es ist wichtig, genau abzuwägen, ob sich die Investition lohnt, da sich die Kosten erst über einen längeren Zeitraum amortisieren.

 

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Immobilienaufteilung. 

Nutzen Sie unsere Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

 

2. Immobilienverrentung

 

Mit dem eigenen Haus eine Rente erwirtschaften

 

Möchten Sie in Ihrem Haus wohnen bleiben, aber die finanziellen Belastungen durch Immobilienpflege und alltägliche Ausgaben sind nicht mehr tragbar? Angesichts der immer schlechter werdenden Rentenversorgung in Deutschland und der schwierigen Wohnungsmarktlage in vielen Großstädten ist der Verkauf Ihrer Immobilie und die anschließende Miete einer Wohnung oft keine echte Alternative.

Mit der Immobilienverrentung können Sie Ihr Wohneigentum verkaufen und dennoch in der Immobilie wohnen bleiben. Statt eines einmaligen Kaufpreises erhalten Sie vom Käufer eine regelmäßige monatliche Rente.

 

Laufende Kosten bleiben trotzdem bestehen

 

Auch wenn Sie Ihre Immobilie über Jahre hinweg abbezahlt haben und nun mietfrei wohnen können, bleiben laufende Nebenkosten und steigende Lebenshaltungskosten eine ständige Belastung – besonders in Zeiten niedriger Rentenleistungen. Die Immobilienverrentung bietet hier eine Lösung. Statt die Immobilie durch eine einmalige Zahlung zu verkaufen, bei der der Käufer die Immobilie übernimmt, um sie selbst zu nutzen oder zu vermieten, erhalten Sie bei der Immobilienverrentung eine regelmäßige monatliche Rente. So können Sie die laufenden Kosten decken und bleiben weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen.

 

Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen

 

Bei der Immobilienverrentung erhalten Sie als Verkäufer monatliche Zahlungen für Ihre Immobilie, ähnlich wie bei einer zusätzlichen Rente. Diese regelmäßigen Zahlungen helfen Ihnen, Ihre laufenden Ausgaben zu decken. Ein weiterer Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie ein lebenslanges Wohnrecht oder für eine vereinbarte Zeit in Ihrer Immobilie behalten können. Das bedeutet, Sie müssen nicht aus Ihrem Zuhause ausziehen, obwohl die Eigentumsrechte und -pflichten auf den Käufer übergehen.

 

Um sicherzustellen, dass Ihr Wohnrecht auch bei einem späteren Weiterverkauf der Immobilie erhalten bleibt, sollte es im notariellen Kaufvertrag festgelegt und als vorrangige Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Es ist auch ratsam, eine Rückfallklausel in den Vertrag aufzunehmen: Sollte der Käufer insolvent werden und die monatlichen Zahlungen nicht mehr leisten können, würde das Eigentum an Sie zurückfallen. Zusätzlich sollte geregelt werden, was passiert, wenn der Käufer mit mehr als zwei Monatsraten im Rückstand ist. Klare Vereinbarungen bezüglich der Instandhaltungskosten und notwendiger Renovierungen sind ebenfalls wichtig.

 

Zwei Optionen der Immobilienverrentung

 

Immobilienrenten können entweder als Leibrenten oder Zeitrenten vereinbart werden.

 

Die Leibrente, auch als „Rückwärtshypothek“ bekannt, ermöglicht es, das in der Immobilie gebundene Vermögen zu nutzen. Dabei verkauft der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung und erhält im Gegenzug eine lebenslange Rente. Die Höhe dieser Rente hängt vom Alter, Geschlecht des Verkäufers sowie dem Wert der Immobilie ab. Es ist wichtig zu wissen, dass der Verkaufspreis oft deutlich unter dem Marktwert liegt. Trotzdem kann der Verkäufer bis zum Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben. Es ist auch möglich, eine Mindestlaufzeit zu vereinbaren, sodass auch die Erben nach dem Tod des Verkäufers noch für eine bestimmte Zeit eine Rente erhalten können. In der Regel ist die Leibrente gegen Inflation geschützt, sodass die Rentenzahlungen an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden.

 

Im Gegensatz dazu wird die Zeitrente nur für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, entweder als Einmalzahlung oder in Raten. Der Verkäufer behält auch hier ein Wohnrecht. Nach dem Tod des Verkäufers erhalten die Erben innerhalb des vereinbarten Zeitraums weiterhin die Rentenzahlungen. Der Beginn der Rentenzahlungen und die Übergabe der Immobilie werden individuell vereinbart, und dabei spielen das Alter und Geschlecht des Verkäufers keine Rolle.

Vorteile der Immobilienverrentung
 

Finanzielle Sicherheit im Alter

Immobilienverrentung ermöglicht es Immobilienbesitzern, ihr Vermögen in regelmäßige Einkünfte umzuwandeln. Diese Einkünfte können als lebenslange Rente

oder als Einmalzahlung erfolgen,

was finanzielle Sicherheit im

Ruhestand bietet.

Wohnrecht sichern

Oft behalten die Verkäufer das lebenslange Wohnrecht in ihrer Immobilie. Dies ermöglicht

es ihnen, in ihrem gewohnten Umfeld zu

bleiben, während sie dennoch von dem Verkaufserlös profitieren.

Steuerliche Vorteile

Unter bestimmten Umständen können die Zahlungen aus der Immobilienverrentung steuerlich begünstigt sein, da nur ein Teil der Rente als zu versteuerndes Einkommen gilt.

Flexibilität

Immobilienverrentungsmodelle können individuell gestaltet werden. Je nach den Bedürfnissen des Verkäufers kann die Verrentung als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder als Kombination beider Optionen erfolgen.

Keine Unterhaltskosten mehr

In einigen Verrentungsmodellen übernimmt der Käufer zukünftige Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, wodurch die laufenden finanziellen Verpflichtungen des Verkäufers entfallen

Nachteile der Immobilienverrentung

Geringerer Verkaufserlös

Verlust des Eigentums

Langfristige Bindung

Im Vergleich zu einem direkten Verkauf auf dem freien Markt kann der Erlös bei einer Immobilienverrentung niedriger ausfallen. 

Dies liegt daran, dass der Käufer das Risiko übernimmt, dem Verkäufer lebenslang eine Rente zu zahlen.

Auch wenn der Verkäufer oft ein lebenslanges Wohnrecht behält, verliert er das Eigentum an der Immobilie. Das bedeutet, dass die Immobilie nicht mehr Teil des Erbes ist und nicht an Nachkommen weitergegeben werden kann.

Die Immobilienverrentung bindet den Verkäufer langfristig an eine finanzielle Vereinbarung. Änderungen der Lebensumstände 

(z. B. Umzug in ein Pflegeheim) können diese Vereinbarung kompliziert machen.

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