Bußgeldverfahren bei Nichtvorlage des Nachweises
Wenn der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis nicht vorlegt, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorschriften der Energieeinsparverordnung dar und wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Für diesen Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wobei die genaue Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt.
Der Energieausweis im Detail: Was steht drin?
Der Energieausweis dient als eine Art Bericht, der die energetischen Stärken und Schwächen eines Gebäudes offenlegt. Er wird gelegentlich auch als Energiesparausweis oder Energiepass bezeichnet und ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre lang gültig.
Die zwei Varianten des Energieausweises
Als Immobilienbesitzer haben Sie bei der Erstellung des Energieausweises grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Methoden: der Bedarfsanalyse und der Verbrauchsanalyse. Beide Verfahren bieten potenziellen Interessenten eine Übersicht darüber, wie hoch der Energieverbrauch Ihrer Immobilie tatsächlich ist.
Der Verbrauchsausweis ist für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen sowie für Wohngebäude, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, zulässig. Er wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt, indem die Verbrauchsdaten aller Wohnungen summiert und ein Durchschnittswert berechnet wird.
Der Verbrauchsausweis hat den Vorteil, dass die Datenerhebung unkompliziert ist und die Berechnung weniger anfällig für Fehler. Allerdings basiert der Ausweis auf dem Heizverhalten der derzeitigen Bewohner, weshalb Faktoren wie Leerstände, milde Winter oder untypisches Heizverhalten die Ergebnisse beeinflussen können.
Im Gegensatz dazu wird der Bedarfsausweis durch ein technisches Gutachten erstellt, das sowohl bauliche Merkmale wie Fenster und Dämmung als auch technische Details wie die Art der Heizungsanlage berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wird der theoretische Energiebedarf der Immobilie berechnet. Neubauten sind verpflichtet, einen Bedarfsausweis zu haben. Auch andere Gebäude benötigen diesen, falls sie nicht die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis erfüllen.
Der Bedarfsausweis bietet eine neutrale Bewertung, die nicht vom individuellen Heizverhalten der aktuellen Bewohner beeinflusst wird. Allerdings ist der Aufwand für diese Methode größer, da die Genauigkeit der Ergebnisse von der sorgfältigen Datenerfassung und dem Fachwissen der Gutachter abhängt.
Beide Arten von Ausweisen beinhalten neben dem Energiekennwert auch eine Klassifizierung in Energieeffizienzstufen, die vergleichbar mit der Skala für Elektrogeräte von A+ bis H ist. Dies ermöglicht es Interessenten, sich schnell einen Überblick über die Energieeffizienz der Immobilie zu verschaffen.
Wer ist berechtigt einen Energieausweis zu erstellen?
Da für die Analyse spezifisches Fachwissen erforderlich ist, dürfen diese nur von qualifizierten Experten durchgeführt werden. Zu diesen Fachleuten gehören in der Regel Architekten, Schornsteinfeger, Ingenieure, Bauphysiker, Maschinenbauer, Handwerksmeister mit einer zusätzlichen Ausbildung gemäß der Energieeinsparverordnung oder staatlich geprüfte bzw. anerkannte Techniker.
Diese Experten müssen entweder über einen Studienschwerpunkt im Bereich energiesparendes Bauen verfügen, mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen oder eine entsprechende Fortbildung abgeschlossen haben. Auch vereidigte Sachverständige, die öffentlich bestellt sind, können solche Analysen durchführen.
Es ist ratsam, sich gründlich beraten zu lassen, bevor Sie einen Analysten auswählen. Im Internet gibt es viele kostengünstige Angebote, deren Qualität jedoch stark variieren kann. Nutzen Sie gerne unser Netzwerk und unsere Kontakte zu regionalen Schornsteinfegern und anderen Fachleuten. Als erfahrene Immobilienexperten stehen wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Analyseteams zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.
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